Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Finden Sie Ihre beste Krankenversicherung mit Hilfe von Experten!

Private KrankenversicherungEine Krankenversicherung ist wichtig aber welche Krankenversicherung ist die Richtige? Gerade Krankheitskosten können Ihre Existenzen ruinieren. Bereits vor vielen Jahren wurde die gesetzliche Krankenversicherung aus diesem Grund als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer geschaffen. Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur Krankenversicherung wird so sichergestellt, dass jeder Bürger im Krankheitsfall angemessen versorgt wird. Doch Krankenversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung hat jeder Versicherte Anspruch auf eine Grundversorgung, dabei erhöhen sich von Jahr zu Jahr die selbst zu bezahlenden Eigenanteile der Versicherten. Anders ist es bei der Privaten Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung beinhaltet, wenn Sie nicht gerade einen Einsteiger- oder Billigtarif haben, weitaus bessere Leistungen. Aber achten Sie auf Begrenzungen bei der Erstattung. Denn auch Private Krankenversicherung ist nicht gleich Private Krankenversicherung. Einige Private Krankenversicherer erstatten nur bis zu einem Regelsatz in 2,3-facher Höhe. Ärzte stellen oft aber Rechnungen bis zum 3,5-fachen Satz aus. Auch das ist mit ein Grund warum Sie vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung einen Experten wie einen Private Krankenversicherungsmakler zu Rate ziehen sollten.

Bausteine in der Privaten Krankenversicherung


Ambulante Behandlung

Als ambulante Behandlung gilt die vom Arzt in seiner Praxis, im Krankenhaus (dort nicht stationär) oder in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung.
Diese besteht aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen und Sonderleistungen wie Injektionen, Laboruntersuchungen.
Die Tarife der privaten Versicherer für ambulante Behandlung umfassen auch die Kostenerstattung für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung und Fehlgeburt, Heilpraktikerleistungen und teilweise auch die Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlung und ambulante Kurbehandlung.


Stationäre Behandlung

Unterbringung im Krankenhaus
Wenn Sie ungestört im Krankenhaus genesen möchten empfliehlt ist es ratsam einen Tarif zu wählen, der das 1-Bett-Zimmer beinhaltet. Das ist natürlich mit höheren Kosten verbunden. Günstiger ist es noch mit allem Komfort einen Tarif zu wählen der die Unterbringung im 2-Bett-Zimmer enthält.
Wer selten krank ist, für den reichen in der Regel die normalen Regelleistungen zugunsten niedrigerer Beiträge.
Ärztliche Behandlungen, wie Chefarztbehandlung
In den meisten 1- und 2-Bettzimmertarifen ist die Chefarztbehandlung enthalten. Unterschiede können darin bestehen, dass in einigen Tarifen durch die darin enthaltene Gebührenordnung die Leistungen nur bis zu den Höchstsätzen abgerechnet werden können.
Mehrbettzimmertarife enthalten in der Regel keine Chefarztbehandlung.
Freie Wahl des Krankenhauses
Bei den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherung müssen Sie nicht in das nächstgelegene Krankenhaus gehen. Die meisten Tarife beinhalten eine Klausel in der Sie ein Krankenhaus Ihrer Wahl aussuchen dürfen. Einige wenige billige Tarife oder Einsteigertarife schließen diese Leistung aus.

Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung wurde als 5. Säule der Sozialversicherung im Jahre 1995 geschaffen, um nahezu die gesamte Bevölkerung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Träger der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sind die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Pflegepflichtversicherung sollte gemeinsam mit der privaten Krankenvollversicherung beim gleichen Unternehmen abgeschlossen werden. Kinder sind in der privaten Pflegepflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.

Gesetzlicher Zuschlag

Seit 1.1.2000 müssen alle neu in der PKV Versicherten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen Zuschlag in Höhe von 10 % zu den üblichen Versicherungsbeiträgen zahlen. Dies hat der Gesetzgeber zum Schutz der Versicherten im Alter vorgeschrieben. Der Zuschlag garantiert den Versicherten einen konstanten Beitrag ab dem 65. Lebensjahr, trotz danach weiterhin steigender Kosten für Gesundheitsaufwendungen.

 

Krankenhaustagegeld

Ein Krankenhaustagegeld wird beim Aufenthalt im Krankenhaus pro Tag in der vereinbarten Höhe gezahlt. Dies gilt auch für den Aufnahme- und Entlassungstag in voller Höhe. Das Krankenhaustagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt und ist steuerfrei. Wenn Sie keine Rücklagen haben sollten Sie auf diesen Baustein keinesfalls verzichten. Wählen Sie die Höhe des Krankenhaustagegeld mindestens so, dass Ihre zusätzlichen Kosten durch Ihren Krankenhausaufenthaltes abgesichert sind.

Krankentagegeld

Das Krankentagegeld dient zur finanziellen Absicherung bei Verdienstausfall. Es wird nach einer vorher festgelegten Karenzzeit für jeden Krankheitstag gezahlt.

Für den Abschluss des Krankentagegeldes sind folgende Entscheidungen zu treffen:

1. Wie hoch soll der versicherte Tagessatz sein?
- Der gewünschte Tagessatz darf jedoch nicht höher sein, als Ihr Nettoeinkommen (laut Einkommenssteuernachweis) des Versicherten.
- Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung

2. Nach welcher Karenzzeit soll das Krankentagegeld gezahlt werden?
- Arbeitnehmer oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können sich erst ab dem 43. Tag versichern, da bis dahin die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers läuft.

Selbständige können beliebig eine kürzere Karenzzeit wählen

Selbständige und Freiberufler sollten genau überlegen, wie viele Tage ohne Einkommen sie verkraften können. Wird ein "falsches" Krankentagegeld (zu wenig, zu spät) gewählt oder fehlt es völlig, kann dies bei längerer Krankheit zu einer existenzbedrohenden Notlage führen.

Generell gilt: Je früher die Zahlung des Krankentagegeldes einsetzt, desto höher der Beitrag.

Bei der Annahme des Krankentagegeldes haben viele Versicherer einschränkende Bestimmungen. So gibt es Berufe, für die gar kein oder nur ein begrenztes Krankentagegeld bzw. erst nach einer sehr langen Karenzzeit vereinbart werden kann. Darüber hinaus gibt es auch spezielle (günstigere) Tarife für Berufsgruppen wie Ärzte, Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte.

Es ist ratsam, das Krankentagegeld und den Krankenvollversicherungstarif bei der gleichen Gesellschaft abzusichern. Wird das Krankentagegeld bei einer anderen Gesellschaft separat versichert, verzichtet der Versicherer nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen auf das ordentliche Kündigungsrecht. So kann der Versicherer in den ersten drei Jahren den Vertrag von sich aus beenden. Von diesem Recht wird er hauptsächlich nach Leistungsfällen Gebrauch machen.

Im Falle der gemeinsamen Versicherung des Krankentagegeldes und der Vollversicherung verzichtet der Versicherer auch bei den Selbständigen auf das Kündigungsrecht, bei Angestellten muss er dies entsprechend den Musterbedingungen sowieso.

Altersrückstellungen

Die private Krankenversicherung bildet Altersrückstellungen aus den Beiträgen der Versicherten. Versicherungsunternehmen, die langfristig solide arbeiten, bilden hohe Altersrückstellungen für ihre Versicherten, um die mit zunehmendem Alter steigenden Kosten aus den Rückstellungen abfedern zu können. Hat ein Unternehmen nur sehr geringe Altersrückstellungen für seine Versicherten gebildet, werden mangels finanzieller Reserven und Zinsen dafür die Beitragsanpassungen zwangsläufig stärker ausfallen.

Beitragskalkulation für die Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das heißt, der Beitrag wird entsprechend dem individuellen Risiko für jede einzelne Person errechnet.

Der Beitrag ist von folgenden Faktoren abhängig:

Geschlecht Eintrittsalter Tarif (Höhe der Leistungen) Gesundheitszustand Beruf (für die Krankentagegeldversicherung)

Zusätzlich sind der 10 % ige gesetzliche Zuschlag und die Altersrückstellungen im Beitrag enthalten

Wie Sie selbst sehen gibt es eine Menge Dinge vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung zu beachten. Hinzu kommen noch unzählige Tarife und Klauseln. Wir raten deshalb vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung den Rat von Experten einzuhohlen.

Informieren Sie sich deshalb noch heute über die Private Krankenversicherung und fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot an!

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