Mit einer
Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen. Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen eingeschlossen werden.
Um das finanzielle Risiko einer größeren Zahnbehandlung abzudecken, bieten viele Versicherer eine
Zahnzusatzversicherung. Diese übernehmen Kosten von hochwertigen Behandlungen, wie z.B. Zahnersatz, Sonderbehandlungen, Implantate oder Inlays, die oft mehrere Tausend Euro kosten können. Auf die gesetzlichen Krankenkassen ist bei erstklassigen Behandlungen kein Verlass mehr, da nur noch ärztliche Maßnahmen unterstützt werden, die ausreichend und zweckmäßig sind.
Zusatzversicherung