Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie haben die freie Wahl, bei welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Eine Kündigung wird immer zum 1. des übernächsten Monats wirksam. Voraussetzung dafür, dass ein Versicherter seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen kann, ist, dass er mindestens 18 Monate bei dieser Krankenkasse versichert war. Sollte er einen Wahlleistungstarif abgeschlossen haben, erhöht sich dieser Zeitraum auf 36 Monate. Da sich die gesetzlichen Krankenkassen nach der einheitlich gestalteten Beitragsregelung von der Prämie her nicht mehr unterscheiden, sind andere Wechselkriterien ausschlaggebend. Jeder wechselwillige Versicherte wird sich also mit den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen auseinandersetzen. Das haben auch die Krankenkassen erkannt. Sie werden um neue Versicherte mit Zusatzleistungen, Angeboten oder Programmen für chronisch Erkrankte. Hat sich der Versicherte für eine andere Krankenkasse entschieden, ist der Kündigungsvorgang unkompliziert. Man kündigt die Krankenversicherung fristgemäß, wartet auf die Kündigungsbestätigung und reicht diese mit dem Antrag auf Krankenversicherung bei der neuen Krankenkasse ein. Aufgrund der seit dem 1. 1. 2009 bestehenden Krankenversicherungspflicht muss der Versicherte seiner alten Krankenkasse einen Nachweis übergeben, dass er ab dem 1. des übernächsten Monats in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Ihre
Gesetzliche Krankenversicherung erhebt Zusatzbeiträge? Dann
wechseln Sie jetzt Ihre Gesetzliche Krankenversicherung und finden Sie mit unserem kostenlosen Vergleich einen Anbieter
ohne Zusatzbeitrag! Wechseln Sie jetzt als gesetzlich Krankenversicherter, mit nur wenigen Klicks zu einer Gesetzlichen Krankenversicherung die gut wirtschaftet
.
Die Krankenversicherung ist für alle Bürger Pflicht. Damit muss sich jeder entscheiden, wie er sich versichern möchte, weil die Leistungen und Beiträge sehr unterschiedlich sind. Wir haben in Deutschland zwei grundlegend verschiedene Krankenversicherungssysteme. Das sind die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (
PKV). Jeder Versicherungsnehmer kann nicht unbedingt selbst entscheiden, ob er Mitglied einer GKV, oder einer PKV werden möchte. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einem bestimmten Bruttoverdienst liegen (2010 sind das 49500 € im Jahr), müssen sich gesetzlich krankenversichern. Der Versicherungsbeitrag wird hier in Abhängigkeit vom Bruttoverdienst erhoben und ist bei allen GKV gleich. Die Leistungen richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog und beinhalten im Regelfall Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen. Was der Leistungskatalog nicht enthält, wird nicht bezahlt, Hier kann sich jeder nur mit privaten Krankenzusatzversicherungen seinen Versorgungsstandard aufbessern. Geringverdienende Ehepartner oder Kinder ohne eigenem Einkommen können in der GKV über einen Hauptverdiener der Familie beitragsfrei mit versichert werden.
Ganz anders ist das System der
PKV aufgebaut. Hier kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, welche Leistungen er wie versichert haben möchte. Auch alternative Behandlungen oder Krankentagegeld können in die Leistungen eingeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag ist Einkommensunabhängig. Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuell bestehenden Gesundheitsproblemen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters. Er kann bei gleichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Versicherern sein und sollte vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt verglichen werden. Ein Wechsel innerhalb der Anbieter von PKV ist bis 55 Jahre immer möglich, wobei er in der Praxis fast immer schon durch das höhere Eintrittsalter auch höhere Beiträge zu Folge hat. In der Regel bleibt der einmal gewählte Versicherer lebenslang bestehen. Deshalb ist der Vergleich sehr wichtig. Hier bietet das Internet gute Bedingungen an, wo ein unabhängiger Vergleich sehr vieler Anbieter möglich ist. Besserverdienende können in einer PKV bei wesentlich besserem Leitungsangebot sehr viele Kosten sparen. Beachten sollte jeder, dass der Wechsel vom System der GKV zur PKV in der Regel keine Rückkehr mehr zulässt. Eine Ausnahme wäre hier nur, wenn der Bertreffende Harz IV Empfänger wird. Bei anderen finanziellen Problemen kann der Privatpatient nur in den Basistarif seiner PKV wechseln, wo er ähnliche Leistungen wie ein Kassenpatient erhält.